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Zuschläge berechnen: Nacht, Sonntag, Feiertag

Was bringen Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden extra? Trag Stundenlohn und Stunden ein. Als Sätze sind die steuerfreien Höchstsätze vorgegeben – ändere sie, wenn dein Tarif andere vorsieht.

Stand: Oktober 2026. Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Tarif- oder Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung.

€

Stundenlohn ohne Zuschläge.

Nachtarbeit 20–6 Uhr

ohne die Stunden 0–4 Uhr aus der Zeile darunter · steuerfrei bis 25 %

90,00 €

Nacht 0–4 Uhr

nur wenn die Schicht vor 0 Uhr begonnen hat · steuerfrei bis 40 %

57,60 €

Sonntag

0–24 Uhr, auch 0–4 Uhr am Montag bei Beginn vor 0 Uhr · steuerfrei bis 50 %

72,00 €

Feiertag oder 31.12. ab 14 Uhr

gesetzliche Feiertage am Arbeitsort · steuerfrei bis 125 %

–

24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai

höchster Satz – nicht zusätzlich als Feiertag eintragen · steuerfrei bis 150 %

–

Zuschläge gesamt
219,60 €
davon steuerfrei möglich
219,60 €
davon steuerpflichtig
0,00 €

Steuerfrei sind Zuschläge nur für tatsächlich geleistete Arbeit und wenn sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden.

So rechnest du Zuschläge

Zuschlag = Stunden × Grundlohn × Zuschlagssatz. Jede Zeitart rechnest du einzeln und zählst die Beträge zusammen.

Beispiel: Grundlohn 18 €, eine Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr. Die Stunden 22–24 und 4–6 Uhr sind 4 Stunden mit 25 %: 4 × 18 € × 0,25 = 18,00 €. Die Stunden 0–4 Uhr sind 4 Stunden mit 40 %: 4 × 18 € × 0,40 = 28,80 €. Zusammen 46,80 € für die Nacht. Fällt die Schicht auf einen Sonntag, kommen für die Sonntagsstunden noch 50 % dazu.

Steuerfreie Höchstsätze nach § 3b EStG

ArbeitHöchstsatz
Nacht, 20 bis 6 Uhr25 %
Nacht, 0 bis 4 Uhr (Beginn vor 0 Uhr)40 %
Sonntag50 %
Gesetzlicher Feiertag, 31.12. ab 14 Uhr125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai150 %
  • Für die Steuer zählt der Grundlohn höchstens mit 50 € pro Stunde.
  • In der Sozialversicherung sind steuerfreie Zuschläge nur beitragsfrei, soweit der Grundlohn 25 € pro Stunde nicht übersteigt.
  • Nacht- und Sonntags- oder Feiertagszuschläge dürfen zusammenkommen. Sonntag und Feiertag am selben Tag: nur der höhere Satz.
  • Beginnt die Schicht vor Mitternacht, zählt die Arbeit von 0 bis 4 Uhr am Folgetag noch als Sonntags- oder Feiertagsarbeit des Vortags.

Unbeliebte Dienste fair verteilen

Zuschläge machen Nacht- und Wochenenddienste nicht beliebter. Wichtig ist, dass sie gerecht verteilt sind. Der kostenlose Dienstplan-Generator verteilt Sonntags-, Feiertags- und Nachtdienste gleichmäßig über das Team und kennt die Feiertage deines Bundeslands. Die Ruhezeit zwischen zwei Diensten berücksichtigt er auch – prüfen kannst du einzelne Wechsel mit dem Ruhezeit-Rechner. Besonders viele Nacht- und Feiertagsdienste gibt es in der Pflege und der Gastronomie.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Die Höhe regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Steuerfrei sind nach § 3b EStG bis zu 25 % des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Für 0 bis 4 Uhr sind es bis zu 40 %, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat.

Sind Sonntags- und Feiertagszuschläge steuerfrei?

Bis zu bestimmten Sätzen: Sonntag 50 %, gesetzlicher Feiertag und 31.12. ab 14 Uhr 125 %, 24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12. sowie 1. Mai 150 %. Gerechnet wird mit höchstens 50 € Grundlohn pro Stunde. In der Sozialversicherung sind sie nur beitragsfrei, soweit der Grundlohn 25 € pro Stunde nicht übersteigt.

Was gilt, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt?

Dann zählt nur der höhere Feiertagssatz, nicht beide. Nachtzuschläge kommen dagegen zum Sonntags- oder Feiertagszuschlag dazu.

Muss ich als Arbeitgeber Zuschläge zahlen?

Für Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch – er ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Für Nachtarbeit verlangt § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Ausgleich: bezahlte freie Tage oder einen Zuschlag, soweit kein Tarifvertrag gilt. Im Einzelfall hilft dir die Steuerberatung oder ein Fachanwalt.

Nacht- und Feiertagsdienste fair verteilen

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Weitere Rechner und Seiten: Personalbedarf berechnen · Ruhezeit berechnen · Alle RechnerStand: Oktober 2026

Quellen: § 3b EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV, § 6 Abs. 5 ArbZG. Leere Felder zählen als 0 Stunden.